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Arbeitsrechtlich wichtige Änderungen

Neben den umfassenden Änderungen des Nachweisgesetzes, die in dem Beitrag ab S. 17 ausführlich dargestellt wurden, sind mit dem „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der EU im Bereich des Zivilrechts“ weitere arbeitsrechtlich bedeutsame Regelungen geändert und angepasst worden; hier sind insbesondere folgende zu nennen.

 

  • Die Vereinbarung einer Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist (weiterhin) zulässig, muss aber nunmehr „im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen“ (vgl. § 15 Abs. 3 TzBfG). Welche Maßstäbe für die anzulegende „Verhältnismäßigkeit“ gelten, ist derzeit noch offen. Aufklärung werden auch zu diesem Punkt erst zu erwartende Gerichtsurteile bringen.
  • Zudem ist für Pflichtfortbildungen im Arbeitsverhältnis vorgesehen, dass dem Arbeitnehmer die Kosten hierfür nicht auferlegt werden dürfen und diese innerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden sollen (§ 111 GewO)
  • Weitere gesetzliche Änderungen und Anpassungen finden sich etwa im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, im Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Berufsbildungsgesetz.
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