Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Corona II: Arbeitgeber darf das Tragen von Masken und Handschuhen nicht verwehren

Die Corona-Krise erreicht die deutschen Arbeitsgerichte. Das Arbeitsgericht Berlin hatte nun den Streit zwischen einem Duty-free-Shop-Betreiber und dessen Betriebsrat zu entscheiden.

Zu Beginn der Corona-Krise begannen Mitarbeiter des Duty-free-Shops damit, bei ankommenden Flügen aus China während der Arbeit Mundschutz und Handschuhe zu tragen. Der Arbeitgeber erteilte ein Verbot, diese Schutzkleidung zu tragen. Nach Ansicht des Betriebsrats hatte der Arbeitgeber durch das Verbot die Mitbestimmungsrechte missachtet; er beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Aufhebung des Verbots zu erreichen.

Kurz vor der mündlichen Verhandlung stellte der Arbeitgeber dann jedoch klar, dass es kein solches Verbot gebe. Das Tragen von Handschuhen werde ausdrücklich genehmigt. In dieser Erklärung sah der Betriebsrat ein Anerkenntnis und erklärte das Verfahren deshalb für erledigt. Dieser Ansicht stimmte das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 4.3.2020 (Az.: 55 BVGa 2341/20) zu und forderte den Arbeitgeber daher auf, das Verfahren binnen zehn Tagen seinerseits ebenso für erledigt zu erklären.

Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang