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DAC6: Anwendungsschreiben des BMF zu mitteilungspflichtigen Sachverhalten

Deutschland hat mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ die betreffende EU-Richtlinie – bekannt als DAC6 – am 21.12.2019 in nationales Recht umgesetzt.

Jetzt hat das BMF einen Diskussionsentwurf für das Anwendungsschreiben vorgelegt, der sich auf folgende Bereiche fokussiert:

  • Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
  • Kennzeichen eines mitteilungspflichtigen Tatbestands
  • Verfahren zur Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung.

Der Entwurf beinhaltet auch eine Liste von bestimmten Sachverhalten und Fallgruppen, die von der Mitteilungspflicht ausgenommen sein sollen (z.B. Entsendung von Mitarbeitern, Vergabe von Darlehen und Lizenzen).

Hinweis: Das endgültige Schreiben soll im Juni 2020 veröffentlicht werden. Den betroffenen Verbänden wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

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