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Missbrauch von Kundendaten rechtfertigt fristlose Kündigung

Mitarbeiter sind zu einem sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt i.d.R. eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg verdeutlicht, dass der Missbrauch von kundenbezogenen Daten weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ein angestellter Berater eines IT-Unternehmens (M) hatte im IT-System eines Kunden eine Sicherheitslücke entdeckt. Der M nutzte daraufhin personenbezogene Daten, um den Kunden vor dieser Schwachstelle zu warnen. Hierzu hatte sich M über die Sicherheitslücke personenbezogene Daten von Führungskräften des Kunden beschafft und im Anschluss auf deren Namen und über deren Kontodaten Kopfschmerztabletten bestellt. Im Rahmen der Bestellung informierte M die Führungskräfte des Kunden über die gravierende Sicherheitslücke. Der Arbeitgeber des IT-Beraters M reagierte daraufhin mit einer fristlosen Kündigung.

Das Arbeitsgericht Siegburg wies die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 15.1.2020 (Az.: 3 Ca 1793/19, s.u. www.justiz.nrw.de) ab. Zwar sei es legitim, auf eine Sicherheitslücke hinzuweisen, allerdings sei das gewählte Mittel unverhältnismäßig gewesen. Durch sein Vorgehen habe der IT-Berater M das Vertrauen des Kunden zu seinem Arbeitgeber gestört und damit die Kundenbeziehung gefährdet.

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