Zum Inhalt springen

Sie sind hier:

Steuerliche Gesetzesvorhaben der Ampelkoalition

Die Parteien der Ampelkoalition (SPD, Grüne und FDP) haben am 24.11.2021 den Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin finden sich auch zahlreiche Steueränderungen. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten geplanten Regelungen gegeben.

Auf Unternehmen bezogene Änderungen

  • Prüfung, ob beim Optionsmodell und bei der sog. Thesaurierungsbesteuerung praxistaugliche Anpassungen erforderlich sind (Hinweis: Die Beiträge zum Optionsmodell in dieser Ausgabe und einem früheren Artikel zeigen, dass dies der Fall ist).
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung (10 Mio. € statt 1 Mio. €) bis Ende 2023 und Ausweitung des Verlustrücktrags auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume.
  • „Superabschreibung“ auf Investitionen in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter, die in den Jahren 2022 und 2023 getätigt werden.
  • Initiativen zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung und ständigen Aktualisierung der Steueroasen-Liste.
  • Angemessene Besteuerung von aus Deutschland abfließendem Einkommen, wobei sowohl eine Nicht- als auch eine Doppelbesteuerung vermieden werden sollen. 
  • Vermeidung von Steuergestaltungen durch Ausweitung der Quellenbesteuerung, insbesondere durch eine Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen. 
  • Ergänzung der Zinsschranke um eine „Zinshöhenschranke“.
  • Umsetzung der OECD-Regeln gegen Umgehungsgestaltungen beim internationalen Finanzkonteninformationsaustausch (CRS und FATCA) und Ausweitung des Informationsaustauschs. 
  • Ausweitung der Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen (DAC 6) auf nationale Steuergestaltungen von Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. €.
  • Modernisierung und Beschleunigung von Steuerprüfungen, insbesondere durch verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien. Einrichtung einer zentralen Organisationseinheit auf Bundesebene zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der Steuerverwaltung an den digitalen Wandel und Verringerung der Steuerbürokratie.
  • Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, u.a. durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags. 
  • Steuerliche Fördermaßnahmen und Investitionszulagen zur Erzeugung bezahlbaren Wohnraums mit Sozialbindung.
  • Vereinfachung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen, um so die Vernichtung dieser Waren zu verhindern.
  • Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird (sog. e-Invoicing). Ziele sind die Betrugsbekämpfung sowie die Modernisierung und Entbürokratisierung der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Betrieben. Auf EU-Ebene will sich die Koalition für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem (z.B. Reverse-Charge) einsetzen. 
  • Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer, um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen.
  • Stärkung von Inklusionsunternehmen, u.a. durch eine formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.
  • Einführung einer sog. Plastiksteuer: Umlage der Plastikabgabe auf die Hersteller und Inverkehrbringer. 

Auf alle Steuerpflichtigen bezogene Maßnahmen

  • Vereinfachung von Steuererklärungen und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens.
  • Stärkere Ausrichtung der Begünstigung von Plug-In-Hybridfahrzeugen auf die rein elektrische Fahrleistung. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch gefördert werden, wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50%) im rein elektrischen Fahrantrieb bewegt wird. 
  • Verlängerung und ggf. Überarbeitung der steuerlichen Regelung zum Homeoffice für Arbeitnehmer bis zum 31.12.2022.
  • Erhöhung des Sparerpauschbetrags zum 1.1.2023 auf 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung. 
  • Erhöhung der linearen Abschreibung für den Neubau von Wohnungen von 2% auf 3%. 
  • Vermeidung einer doppelten Rentenbesteuerung.
  • Intensive Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung.
  • Ermöglichung einer flexiblen Gestaltung der Grunderwerbsteuer auf Länderebene, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern.
Zurück zur Übersicht
Zurück zum Seitenanfang