Vorsteuerabzug bei nicht unternehmerisch tätiger Bruchteilsgemeinschaft
Das BMF hat mit Schreiben vom 27.10.2021 den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) an mehreren Stellen bezüglich der Regelungen zum Vorsteuerabzug im Fall einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft geändert. Die Neuregelungen können auch für Non-Profit-Organisationen, die im Rahmen solcher Bruchteilsgemeinschaften Wirtschaftsgüter gemeinsam nutzen, von Bedeutung sein.