Reisekosten: Begleitung durch Lebenspartner nicht beruflich veranlasst
Im Streitfall hatte die Ehefrau ihren Gatten zu mehreren Veranstaltungen eines beruflichen Netzwerks im Ausland begleitet. Sie hatte ihn zwar bei der Aufnahme und Pflege von Kontakten zu ausländischen Berufsträgern unterstützt, war aber fachlich in keiner Weise vorgebildet. Mit ihrem Ehemann bestand auch kein Arbeits- oder Angestelltenverhältnis. Die Münsteraner Richter entschieden mit Urteil vom 14.5.2019 (Az.: 2 K 2355/18 E), dass es sich um Aufwendungen der privaten Lebensführung handelt. Auch wenn die Teilnahme der Ehefrau einer Erwartungshaltung der anderen Teilnehmer entsprochen haben sollte, seien die Aufwendungen vorrangig durch ihre Rolle als Ehefrau veranlasst gewesen, hinter der eine etwaige berufliche Motivation als unbedeutend zurückgetreten sei.